Vermögensverwaltung
Der Kapitalvorteil nach Steuern entsteht unter folgenden wesentlichen Berechnungsannahmen:
Ihre Angaben, die Sie hier gemacht haben.
Es werden alle wesentlichen Produktparameter, einschließlich der Kosten, verglichen.
Es werden die unverbindlichen Wertentwicklungen des vorgeschlagenen Portfolios angenommen.
Und der Rentenversicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre bestehen und Sie müssen im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung mindestens 62 Jahre alt sein.
Außerdem bietet die Vermögensverwaltung folgende Vorteile:
Ein- und Auszahlungen jederzeit und in jeder Höhe möglich.
Sparplan lässt sich problemlos anpassen, pausieren oder beenden.
Keine Kündigungsfristen oder Mindestvertragslaufzeit.
Weitere Angaben finden Sie hier
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Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Rentenversicherung bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rentenzahlung. Auf Wunsch erhalten Sie stattdessen eine einmalige Kapitalauszahlung. Außerdem bleiben mit einer Rentenversicherung die Erträge während der Ansparphase steuerfrei. Ihre Anlagestrategie kann auf Wunsch steuerneutral gewechselt werden. Die Erträge werden bei Kapitalauszahlung nur zur Hälfte versteuert, wenn
Sie als Steuerpflichtiger zu Rentenbeginn mindestens 62 Jahre alt sind und
die Versicherung mindestens 12 Jahre besteht.
Bitte beachten Sie: Frühere Auszahlungen sind bei der fondsgebundenen Rentenversicherung jederzeit möglich. Mit den von Ihnen gemachten Angaben ergibt sich aus der Rentenversicherung kein Steuervorteil für Sie.* Wenn Sie später eine lebenslange Rentenzahlung wünschen sollten, kann die Versicherung trotzdem die richtige Wahl für Sie sein. Lassen Sie sich bei steuerrechtlichen Fragen am besten von Ihrem Steuerberater unterstützen.
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