Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Radfahrer. Ihr Pferd scheut und verletzt ungewollt einen Passanten. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie einfach und zuverlässig vor den Folgen solcher Situationen.
Versicherungsschutz auch bei Urlaub im Ausland
Führen ohne Leine mitversichert (beim Hund)
Wir zahlen auch dann, wenn Sie der Geschädigte sind und der fremde Tierhalter nicht zahlen kann
Ihre Leistungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht
Leistungen
Deckungssumme
10, 20 oder 50 Mio. €
Forderungsausfalldeckung
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Speziell für den Hund
Schäden durch Welpen
Führen ohne Leine
Mietsachschäden
Speziell für das Pferd
Schäden durch Fohlen
Reiter und Reitbeteiligung
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mietsachschäden an Immobilien
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
Mietsachschäden an Reitutensilien
Gelegentliche entgeltliche oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer
Was Sie noch wissen sollten
Bei der Tierhalterhaftpflicht sind versichert:
Sie als Hunde- oder Pferdehalter
Familienangehörige
Der Hüter der Hunde oder Pferde (nicht gewerbsmäßig)
Bei Pferden zusätzlich fremde Reiter und Reitbeteiligte
Hilfe, wenn es darauf ankommt
Ihr Hund oder Ihr Pferd hat einen Schaden verursacht? Wir helfen Ihnen gerne schnell und unkompliziert weiter. Unser gebührenfreies Gothaer Service-Telefon erreichen Sie rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Als Kunde der Gothaer profitieren Sie von diesem exklusiven Service.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht